Häufig gestellte Fragen
Wie steht es mit Ländern ohne Sportbootführerscheinpflicht?
Dort darf man ohne Führerschein ein Sportboot führen. Mit anderen Worten: So lange nichts passiert, kriegt man keinen Ärger, wenn man ohne Führerschein fährt. Führerscheinkontrollen gibt es nicht. Bei einem Unfall ändert sich die Sachlage aber vollständig. Dann muss der Bootsführer plötzlich seine Sachkunde nachweisen. Das gelingt nicht, wenn nicht einmal die geringste Qualifikation, einen Sportbootführerschein, vorweisen kann. Ohne Sachkunde des Bootsführers drohen der Verlust des Versicherungsschutzes und – bei Personenschäden – der Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Schwere Unfälle müssen übrigens – vom Gastland und vom Bootsführer – der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) angezeigt werden. Die BSU ist gesetzlich verpflichtet, alle schweren Sportbootunfälle mit deutscher Beteiligung zu untersuchen, auch wenn sie im Ausland passiert sind.